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Der Aufsichtsrat ist in deutschen Unternehmen ein wichtiges Kontrollgremium, in dem Frauen sich allerdings kaum wiederfinden. Ihr Anteil liegt in den 200 größten deutschen Unternehmen (ohne Unternehmen des Fi-nanzsektors) bei unter zehn Prozent; der Großteil dieses Anteils ist darüber hinaus ganz überwiegend (71,6 Prozent) den Gewerkschaften bzw. der Arbeitnehmerseite zu verdanken. Von Anteilseignerseite werden hingegen kaum Frauen entsandt. Dagegen engagieren sich Netzwerke wie die Initiative Frauen in die Auf-sichtsräte (FidAR), der Deutsche Juristinnenbund oder die Nürnberger Resolution seit Jahren. Durch freiwil-lige Verpflichtungen der Wirtschaft ist keine Verbesserung der Situation zu erwarten. So zeigt die Vereinba-rung aus dem Jahr 2001 zwischen Bundesregierung und Arbeitgeberverbänden zur Förderung der Chan-cengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft auf diesem Gebiet keine Auswirkungen und muss als gescheitert angesehen werden. Im Corporate Governance Kodex verankerte Vorgaben erzielten ebenfalls keine signifikanten Veränderungen. Zwar gehen die neuen Empfehlungen des Deutschen Corpo-rate Governance Kodex in die richtige Richtung, weil sie börsennotierten Unternehmen aufgeben, konkrete Ziele zur angemessenen Beteiligung von Frauen in Aufsichtsräten zu benennen. Sie legen jedoch keinen verbindlichen Frauenanteil für die Aufsichtsräte fest und sind für die Unternehmen nicht bindend. Es ist da-her nicht damit zu rechnen, dass diese Neuregelung – die im Übrigen lediglich für börsennotierte und nicht auch für mitbestimmte Unternehmen gilt – in absehbarer Zeit zu einem bedeutsamen Wandel des Zustands führt.
Daher ist nun der Gesetzgeber gefordert, den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und seiner Schutzpflicht nachzukommen. Der Staat hat verfassungsrechtlich den Handlungsauftrag für die Förderung der Gleichberechtigung zu sorgen. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verlangt vom Staat auf den Abbau gesellschaftlicher Benachteiligung der Frauen hinzuwirken.
Ein höherer Frauenanteil in den Führungsetagen bedeutet gegenwärtig und in Zukunft einen realen Wett-bewerbsvorteil für die Unternehmen. In vielen Branchen ist der demographische Wandel schon deutlich spürbar. Mit den demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft werden auch gut ausgebildete, versierte Führungskräfte zu einer knappen Ressource. Die aktive Nutzung des Know-how, der fachlichen Fähigkeiten und der Kreativität der gut ausgebildeten Frauen zeichnet eine kluge unternehmerische Politik aus. Eine verbindliche Mindestquote wird den Aufholprozess gegenüber den in diesem Bereich führenden Unternehmen anderer europäischer Staaten spürbar beschleunigen und für die Unternehmen planbar ma-chen.
Inzwischen haben sich bereits mehrere europäische Länder diesem Problem gestellt und nach Lösungen gesucht. Am konsequentesten und erfolgreichsten ist dabei Norwegen. Nach einer freiwilligen Vorlaufphase mit umfangreichen privatwirtschaftlichen Weiterbildungsangeboten und dem durch die Privatwirtschaft be-triebenen Aufbau einer Datenbank mit potenziellen Kandidatinnen müssen seit 2006 per Gesetz mindestens 40 Prozent der Sitze in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen von Frauen besetzt sein. Sanktionen bis zum Verlust der Börsenzulassung sind dabei vorgesehen. Trotz anfänglichen Widerstands aus der Wirt-schaft ist das Gesetz inzwischen erfolgreich umgesetzt. Auch die Niederlande setzen auf eine Quote. Ab 2016 sollen in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur der Aufsichtsrat, sondern auch der Vorstand zu mindestens 30 Prozent mit Frauen besetzt sein. Diese Regelung hat bereits die Zweite Kammer passiert; die Zustimmung der Ersten Kammer gilt als sicher. In Spanien muss das Ver-hältnis von Männern und Frauen im Aufsichtsrat ausgewogen sein. In Frankreich hat die Regelung einer verbindlichen Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen bereits erste parlamentarische Hürden genommen. In Belgien und Österreich werden Quoten für die Besetzung von Auf-sichtsgremien mit Frauen zurzeit diskutiert.
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Informationen
Susi RichtigVon:
Kultur & GesellschaftIn:
Petitions - Empfänger:
Bundestag
Offizielle Befürworter der Petition:
Susi Richtig
Tags
aufsichtsrat, frauenquote, führungsetagen, führungsgremien, geschlechtergerecht, quote, unternehmen, unternehmensführung, unternehmenskontrolle